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Murnau-Kurzfilmpreis 2012
Teilnahmebedingungen
2012
Meldeformular
2012
Die
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung wird im Jahr 2012 zum
18. Mal ihren Kurzfilmpreis verleihen. Mit dieser renommierten
Auszeichnung sollen besonders kinogeeignete, publikumswirksame,
aktuelle, deutsche Kurzfilme gefördert werden.
Der Preis wird an maximal zehn Preisträger vergeben
und ist mit jeweils 2000 Euro dotiert.
Eingereicht werden können deutsche Kurzfilmproduktionen
des Jahres 2011 im 35mm-Format mit einer Länge zwischen
mindestens 3 und maximal 15 Minuten und einer FSK-Freigabe
des Jahres 2011.
Der Kurzfilmpreis der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
ist bundesweit eine der begehrtesten Auszeichnungen dieser
Art und zählt – neben dem Deutschen Kurzfilmpreis,
dem Kurzfilmpreis der Filmförderungsanstalt (FFA) und
dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis – als Referenzkriterium
für die FFA-Kurzfilmförderung.
Die offiziellen Teilnahmebedingungen und Meldeformulare
können unter der Postadresse Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung,
Postfach 5129, 65041 Wiesbaden, Tel. 0611 / 97708-22, Fax,
0611 / 97708-29 oder per E-Mail kurzfilmpreis@murnau-stiftung.de,
angefordert werden oder unter www.murnau-stiftung.de heruntergeladen
werden.
Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 9. Januar
2012.
Die Jurysitzung wird Ende Januar 2012, die Preisverleihung
im Frühjahr 2012, jeweils in Wiesbaden, stattfinden.
Kurzfilme
haben seit jeher einen festen Platz in der Filmproduktion
und sind - filmhistorisch gesehen - eigentlich die Urform
der laufenden Bilder. Besonders in den letzten
Jahren ist ein verstärktes Interesse am vielfältigen
Spektrum des Kurzfilms zu erkennen.
Kurz: Die Lust am Sehen von kurzen Filmen steigt von Jahr
zu Jahr.
Einen Beitrag zur Zukunft der Filmkultur und damit auch
zur Förderung junger Talente leistet die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
mit ihrem Kurzfilmpreis, den sie seit 1994 vergibt.
Idee des Kurzfilmpreises ist es, die Herstellung von publikumswirksamen
deutschen Kurzfilmen mit besonderer Kinoeignung und einer
Laufdauer von 3 bis 15 Minuten zu fördern. Bis zu zehn
Filme können mit diesem Preis pro Jahr ausgezeichnet
werden.
Die Zuerkennung des Murnau-Kurzfilmpreises gilt für
den Preisträger überdies – neben dem Deutschen
Kurzfilmpreis, dem Kurzfilmpreis der FFA und dem Deutschen
Wirtschaftsfilmpreis – als Referenzkriterium für
die Kurzfilmförderung durch die Filmförderungsanstalt
in Berlin (FFA).
Die Jury des Murnau-Kurzfilmpreises muss sowohl den Anforderungen
der Filmtheater an die Kinoeignung gerecht werden, als auch
die fachliche Kompetenz und Produktionserfahrung für
diese spezielle Filmgattung, zu der sowohl Dokumentar-,
Zeichentrick, Animations- und Kurzspielfilme zählen
können, mitbringen. Deswegen gehören der Jury
je zwei Vertreter der Fachverbände für die Filmtheaterwirtschaft
und für die Kurzfilmproduktion an; das fünfte
Mitglied der Jury ist der Kuratoriumsvorsitzende der Murnau-Stiftung.
Nähere Informationen:
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Murnaustr. 6
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 97708-22
Fax: 0611 / 97708-29
kurzfilmpreis@murnau-stiftung.de
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